BGH · 11. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 19.09.2023 – XI ZR 58/23
XI ZR 58/23 · 19.09.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Feststellungsantrag des Darlehensnehmers, aufgrund des Widerrufs seiner Vertragserklärung nicht mehr zur Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Darlehensvertrag verpflichtet zu sein, zielt allein auf die vertraglichen Erfüllungsansprüche aus dem Darlehensvertrag gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.