BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 20.09.2022 – XI ZB 14/22

XI ZB 14/22 · 20.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 85 Abs 2 ZPO§ 130a Abs 5 S 2 ZPO§ 233 ZPO§ 574 Abs 2 ZPO
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