BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 24.09.2024 – X ZR 92/22
X ZR 92/22 · 24.09.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Planungseinrichtung Ein in erster Instanz gestellter Hilfsantrag, über den das Patentgericht nicht entschieden hat, weil es das Streitpatent in einer anderen Fassung für rechtsbeständig erachtet hat, kann in der Berufungsinstanz nicht nach § 117 PatG i.V.m. § 531 ZPO oder §§ 530, 296 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.