BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 28.07.2026 – X ZR 23/25

X ZR 23/25 · 28.07.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Klagen einzelne Miterben gegen die übrigen auf Mitwirkung bei der Auflassung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks an die Kläger und einen der Beklagten, ist der Streitwert gleich dem Wert des Grundstücks abzüglich der Erbanteile derjenigen Miterben, an die die Auflassung erfolgen soll (Weiterführung von BGH, Beschluss vom 23. Februar 1972 - IV ZR 95/71, NJW 1972, 909, juris Rn. 9 ff.). 2. Dies gilt grundsätzlich unabhängig von dem Rechtsgrund, auf den die Klage gestützt ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 3 ZPO§ 6 S 1 ZPO
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