BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 21.06.2022 – X ZR 22/21
X ZR 22/21 · 21.06.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei einem Luftbeförderungsvertrag über einen Flug, der in zwei Teilflüge unterteilt ist, begründet die Pflicht, den zweiten Teilflug vertragsgemäß durchzuführen und den Fluggast darauf zu befördern, keinen für die Begründung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts (Art. 7 Nr. 1 Buchst. b Brüssel Ia-VO) ausreichenden Bezug zu dem Ort, an dem der Umsteigevorgang stattfindet.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 7 Nr 1 Buchst b EUV 1215/2012§ 29 ZPO