BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.03.2023 – X ARZ 586/22

X ARZ 586/22 · 14.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO kommt nicht mehr in Betracht, wenn die Klage vollständig zurückgenommen wurde. Dies gilt auch dann, wenn noch eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 ZPO zu treffen ist. 2. Eine Klagerücknahme ist gegenüber dem Gericht zu erklären, bei dem die Sache anhängig ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 36 Abs 1 Nr 1 ZPO§ 36 Abs 1 Nr 6 ZPO§ 269 Abs 2 S 1 ZPO§ 269 Abs 3 ZPO
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