BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 26.02.2020 – VIII ZR 267/17

VIII ZR 267/17 · 26.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine bei Gefahrübergang bestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in das Schengener Informationssystem (SIS) stellt einen Rechtsmangel dar, für den der Verkäufer grundsätzlich haftet. Allein ein bei Gefahrübergang vorliegendes tatsächliches Geschehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer SIS-Eintragung führt, genügt demgegenüber nicht (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Rn. 14 und vom 26. April 2017 - VIII ZR 233/15, NJW 2017, 3292 Rn. 10).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 435 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rechtsmangel
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