BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 26.08.2025 – VIII ZR 262/24

VIII ZR 262/24 · 26.08.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das Gericht verletzt den Anspruch des auf Räumung verklagten Mieters auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn es das Vorliegen der geltend gemachten unzumutbaren Härte im Sinne von § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB auf der Grundlage unvollständiger, unzureichender und in sich widersprüchlicher - teils für den Mieter günstiger - Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen ohne die gebotene weitere Beweiserhebung und zudem unter Inanspruchnahme nicht gegebener eigener Sachkunde verneint.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 574 Abs 1 S 1 BGBArt 103 Abs 1 GG§ 286 ZPO§ 412 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →