BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 07.12.2023 – VII ZR 231/22
VII ZR 231/22 · 07.12.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer Eigentumswohnung, verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gemäß § 196 BGB in zehn Jahren.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.