BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 06.07.2023 – VII ZR 151/22

VII ZR 151/22 · 06.07.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 312b Abs 1 S 1 Nr 1 BGB§ 312b Abs 1 S 1 Nr 2 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag
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