BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 06.07.2023 – VII ZR 151/22
VII ZR 151/22 · 06.07.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.