BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 12.06.2025 – VII ZR 14/24

VII ZR 14/24 · 12.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Heilung inhaltlicher Mängel einer Streitverkündungsschrift nach § 73 Satz 1 ZPO durch "rügelose Einlassung" des auf Seiten des Streitverkünders beigetretenen Streitverkündungsempfängers gemäß § 295 Abs. 1 ZPO mit Wirkung für die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB in der auf diesen Beitritt folgenden mündlichen Verhandlung scheidet aus.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 204 Abs 1 Nr 6 BGB§ 73 S 1 ZPO§ 295 Abs 1 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Hemmung der Verjährung
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