BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 23.06.2021 – VII ZB 37/20

VII ZB 37/20 · 23.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer nach § 867 Abs. 1 ZPO auf dem Grundstück des Schuldners eingetragenen und auf einem Zahlungstitel vermerkten Sicherungshypothek setzt gegenüber dem rechtsgeschäftlichen Erwerber des Grundstücks auch nach der Einfügung von § 867 Abs. 3 ZPO die Erwirkung eines Duldungstitels gemäß § 1147 BGB voraus. 2. Eine Umschreibung des Zahlungstitels gegen den rechtsgeschäftlichen Erwerber nach § 727 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 727 Abs 1 ZPO§ 867 Abs 1 ZPO§ 867 Abs 3 ZPO§ 1147 BGB
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