BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 13.07.2022 – VII ZB 29/21
VII ZB 29/21 · 13.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Berufungsgericht hat gemäß § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen zu prüfen, ob die Frist zur Begründung der Berufung gewahrt worden ist. Erst nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten des Rechtsmittelführers (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16, juris).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.