BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 23.07.2025 – VII ZB 26/23
VII ZB 26/23 · 23.07.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine Kostenentscheidung in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO verliert ihre Wirksamkeit, wenn eine abweichende Kostenentscheidung in einem nachfolgenden Klageverfahren ergeht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.