BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 28.02.2023 – VI ZR 98/22
VI ZR 98/22 · 28.02.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage durch das Berufungsgericht gegenüber der Vorinstanz, ohne den Zeugen erneut zu vernehmen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.