BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 28.02.2023 – VI ZR 98/22

VI ZR 98/22 · 28.02.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage durch das Berufungsgericht gegenüber der Vorinstanz, ohne den Zeugen erneut zu vernehmen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 398 Abs 1 ZPO§ 529 Abs 1 Nr 1 ZPO§ 544 Abs 9 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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