BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 20.10.2020 – VI ZR 577/19
VI ZR 577/19 · 20.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (hier: zu Unrecht unterbliebene Zeugenvernehmung, weil die Zeugen den "eigentlichen Vorgang" nicht wahrgenommen hätten).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.