BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 25.10.2022 – VI ZR 382/21

VI ZR 382/21 · 25.10.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine erneute Parteianhörung durch das Berufungsgericht kann dann erforderlich werden, wenn sich das erstinstanzliche Gericht - etwa aufgrund von Zeugenaussagen - von dem Gegenteil dessen überzeugt hat, was eine Partei in einer persönlichen Anhörung erklärt hat, und in den Urteilsgründen von der Würdigung dieser Parteierklärung ganz abgesehen hat.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 286 Abs 1 S 1 ZPO§ 398 Abs 1 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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