BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 25.10.2022 – VI ZR 382/21
VI ZR 382/21 · 25.10.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine erneute Parteianhörung durch das Berufungsgericht kann dann erforderlich werden, wenn sich das erstinstanzliche Gericht - etwa aufgrund von Zeugenaussagen - von dem Gegenteil dessen überzeugt hat, was eine Partei in einer persönlichen Anhörung erklärt hat, und in den Urteilsgründen von der Würdigung dieser Parteierklärung ganz abgesehen hat.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.