BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 28.03.2023 – VI ZR 368/21
VI ZR 368/21 · 28.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag zur Würdigung von Zeugenaussagen und Verzicht auf erneute Vernehmung in der Berufungsinstanz.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.