BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 28.03.2023 – VI ZR 368/21

VI ZR 368/21 · 28.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag zur Würdigung von Zeugenaussagen und Verzicht auf erneute Vernehmung in der Berufungsinstanz.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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