BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 16.02.2021 – VI ZR 354/19

VI ZR 354/19 · 16.02.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Anhörungsrüge gegen einen eine Anhörungsrüge als unzulässig verwerfenden Beschluss ist nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZR 391/16, Rn. 2, juris, m.w.N.).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 321a ZPO
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