BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 21.01.2020 – VI ZR 346/18

VI ZR 346/18 · 21.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zu einer Gehörsverletzung wegen unterbliebener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf einen nicht nachgelassenen Schriftsatz nach erst in der mündlichen Berufungsverhandlung erteiltem Hinweis.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 139 Abs 4 ZPO§ 156 ZPO§ 544 Abs 9 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →