BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 28.03.2023 – VI ZR 29/21

VI ZR 29/21 · 28.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer unterbliebenen Auseinandersetzung der Entscheidungsgründe mit dem auf Privatgutachten gestützten Kernvorbringen einer Partei.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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