BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 11.02.2020 – VI ZR 265/19
VI ZR 265/19 · 11.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.