BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 16.12.2025 – VI ZR 226/23

VI ZR 226/23 · 16.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung verletzt Art. 103 Abs. 1 GG (hier: Bestreiten des Unterschiebens eines Fehlzitats - Kohl-Protokolle).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 138 Abs 2 ZPO§ 544 Abs 9 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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