BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 23.01.2024 – VI ZR 213/22

VI ZR 213/22 · 23.01.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag des Klägers, wie er auf einen richtigen ärztlichen Befund reagiert hätte.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 544 Abs 9 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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