BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 23.01.2024 – VI ZR 213/22
VI ZR 213/22 · 23.01.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag des Klägers, wie er auf einen richtigen ärztlichen Befund reagiert hätte.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.