BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 07.07.2020 – VI ZR 212/19
VI ZR 212/19 · 07.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verstößt sie gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist (hier: Überspannung der an ein beachtliches Bestreiten zu stellenden Anforderungen).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.