BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 21.01.2020 – VI ZR 165/19
VI ZR 165/19 · 21.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zu der Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Vortrags einer Partei erfassenden Wahrnehmung durch das Gericht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.