BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 21.01.2020 – VI ZR 165/19

VI ZR 165/19 · 21.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zu der Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Vortrags einer Partei erfassenden Wahrnehmung durch das Gericht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 544 Abs 9 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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