BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 26.01.2021 – VI ZR 1304/20

VI ZR 1304/20 · 26.01.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO. 2. Zur Gewährung eines beantragten Schriftsatznachlasses nach Erteilung eines rechtlichen Hinweises in der mündlichen Verhandlung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 139 Abs 2 ZPO§ 139 Abs 5 ZPO§ 531 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO§ 544 Abs 9 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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