BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 08.06.2021 – VI ZR 1272/20

VI ZR 1272/20 · 08.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden (st. Rspr.).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 544 Abs 9 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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