BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 08.06.2021 – VI ZR 1272/20
VI ZR 1272/20 · 08.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und - soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft - in den Gründen zu bescheiden (st. Rspr.).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.