BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 11.05.2021 – VI ZR 1206/20
VI ZR 1206/20 · 11.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (hier: zu Unrecht unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen offensichtlicher Ungeeignetheit des Beweismittels).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.