BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 18.05.2021 – VI ZR 1106/20

VI ZR 1106/20 · 18.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen unterbliebener Berücksichtigung von in der Berufungsbegründung gehaltenem Vortrag.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 544 Abs 9 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →