BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 12.10.2021 – VI ZB 76/19

VI ZB 76/19 · 12.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird eine Berufung ausschließlich auf neues Vorbringen gestützt, kann sie ohne weiteres durch Beschluss verworfen werden, wenn die Berufungsbegründung keine Angaben zu den Tatsachen enthält, die eine Zulassung des neuen Vorbringens nach § 531 Abs. 2 ZPO rechtfertigen. Dass das Vorbringen zuzulassen wäre, wenn es sich im Verlauf des Berufungsverfahrens als unstreitig erwiese, steht dem nicht entgegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 225/12, NJW RR 2015, 465 f.).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 520 Abs 3 S 2 Nr 4 ZPO§ 522 Abs 1 ZPO§ 531 Abs 2 ZPO
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