BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 25.03.2025 – VI ZB 32/24
VI ZB 32/24 · 25.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Beschwer einer Beklagten, die zur Löschung und Unterlassung der Anfertigung von Bildern verurteilt worden ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.