BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 20.11.2025 – V ZR 4/25

V ZR 4/25 · 20.11.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird in einem Berufungsurteil die Berufung einer Partei als unzulässig verworfen und über die Berufung der Gegenpartei in der Sache entschieden, gilt im Hinblick auf die Sachentscheidung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 522 Abs 1 S 4 ZPO§ 544 Abs 2 Nr 1 ZPO§ 544 Abs 2 Nr 2 ZPO
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