BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 06.03.2020 – V ZR 329/18
V ZR 329/18 · 06.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ist für mehrere Personen als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB ein Nießbrauch an einem Grundstück bestellt, kann die Aufhebung der Gesamtberechtigung entsprechend § 749 Abs. 1 BGB nicht verlangt werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.