BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 17.04.2026 – V ZR 202/24

V ZR 202/24 · 17.04.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung verurteilt worden, gilt die Erklärung als abgegeben, sobald eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils nach §§ 726, 730 ZPO erteilt ist; es kommt nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für die Klauselerteilung vorlagen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 894 BGB§ 726 ZPO§ 730 ZPO§ 894 S 1 ZPO§ 894 S 2 ZPO
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →