BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 08.03.2024 – V ZR 176/22

V ZR 176/22 · 08.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Vormerkung, die einen sich aus einem befristeten Vertragsangebot ergebenden künftigen Anspruch sichert, entfaltet bei rechtzeitiger Verlängerung der ursprünglichen Annahmefrist Sicherungswirkung bis zum Ablauf der verlängerten Annahmefrist. 2. Materiell-rechtliche Vorfragen einer gesetzlichen Prozessstandschaft sind in Fällen mit Auslandsberührung nach dem Sachrecht (lex causae) zu beurteilen, das nach dem deutschen Internationalen Privatrecht anzuwenden ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 883 BGB§ 51 ZPOArt 14 Abs 1 Nr 2 BGBEG vom 21.09.1994Art 15 Abs 1 BGBEG vom 21.09.1994Art 229 § 47 Abs 1 BGBEG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vormerkung
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