BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 27.03.2025 – V ZB 27/24

V ZB 27/24 · 27.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel (hier: Beschwerde gegen die Verkehrswertfestsetzung) einlegt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 130d S 1 ZPO§ 569 Abs 1 S 1 ZPO§ 572 Abs 2 S 2 ZPO
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