BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 22.09.2022 – V ZB 22/21

V ZB 22/21 · 22.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die in dem Rechtsstreit zwischen dem Gläubiger und dem ehemaligen Grundstückseigentümer als persönlichem Schuldner zu treffende Entscheidung, ob ein durch Vormerkung gesicherter Anspruch besteht, ist nicht vorgreiflich für den Prozess, in dem der Erwerber des Grundstücks den Gläubiger auf Löschung der Vormerkung in Anspruch nimmt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 883 BGB§ 894 Abs 1 BGB§ 148 Abs 1 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vormerkung
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