BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 22.09.2022 – V ZB 22/21
V ZB 22/21 · 22.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die in dem Rechtsstreit zwischen dem Gläubiger und dem ehemaligen Grundstückseigentümer als persönlichem Schuldner zu treffende Entscheidung, ob ein durch Vormerkung gesicherter Anspruch besteht, ist nicht vorgreiflich für den Prozess, in dem der Erwerber des Grundstücks den Gläubiger auf Löschung der Vormerkung in Anspruch nimmt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.