BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 24.06.2021 – V ZB 22/20
V ZB 22/20 · 24.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem nach § 15a EGZPO obligatorischen Güteverfahren sind keine erstattungsfähigen (Vorbereitungs-)Kosten des späteren Rechtsstreits.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.