BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.03.2024 – V ZB 2/23

V ZB 2/23 · 14.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, BeckRS 2024, 2621).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 130d S 1 ZPO§ 130d S 2 ZPO§ 130d S 3 ZPO
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