BGH · 3. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 03.04.2025 – StB 8/25
StB 8/25 · 03.04.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Untersuchungshaftbefehl erledigt sich mit Rechtskraft der Verurteilung auch dann, wenn er zuletzt gemäß § 116 Abs. 1 StPO außer Vollzug gesetzt war.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.