BGH · 3. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 18.11.2021 – StB 6 + 7/21, StB 6/21, StB 7/21
StB 6 + 7/21, StB 6/21, StB 7/21 · 18.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Die Entscheidung über die Bekanntgabe der Gründe einer Durchsuchungsanordnung betrifft nicht eine "Durchsuchung" selbst im Sinne des § 304 Abs. 5 StPO, sondern die Art und Weise deren Vollzugs. Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft (Festhalten an BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 – StB 7 u. 8/99, NJW 2000, 84). 2. Zur Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen Betroffenen – Vorrangiges Herausgabeverlangen nach § 95 StPO und Einräumung einer Abwendungsbefugnis.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.