BGH · Senat für Landwirtschaftssachen

BGH, Beschluss v. 24.03.2021 – LwZR 4/20

LwZR 4/20 · 24.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ist die Klage auf den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags gerichtet, bemisst sich das Interesse der klagenden Partei gemäß § 3 ZPO im Grundsatz nach der in der Vertragszeit zu entrichtenden Miete bzw. Pacht; es wird aber nach der Wertung des § 9 ZPO regelmäßig auf die dreieinhalbfache Jahresmiete bzw. -pacht begrenzt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 3 ZPO§ 9 ZPO
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