BGH · Kartellsenat
BGH, Urteil v. 05.12.2023 – KZR 46/21
KZR 46/21 · 05.12.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
LKW-Kartell III 1. Aus dem zugunsten von Abnehmern eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens streitenden Erfahrungssatz, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, folgt, dass auch die für kartellbetroffene Produkte von einem Leasingnehmer oder Mietkäufer an eine Finanzierungsgesellschaft zu entrichtenden Entgelte kartellbedingt überhöht sind, wenn die Leasing- oder Mietkaufverträge auf die vollständige Deckung des jeweiligen Anschaffungspreises gerichtet sind. 2. Regressionsanalysen, die einem zeitlichen Vergleichsmarktansatz folgen, können allenfalls eine Annäherung an die Wirklichkeit im Sinne einer Schätzung darstellen; sie hindern für sich allein den Tatrichter nicht, aufgrund einer Gesamtabwägung die für ein Grundurteil hinreichende Überzeugung zu gewinnen, dass jedenfalls ein Schaden in irgendeiner Höhe entstanden ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 1 GWB vom 18.12.2007§ 33 Abs 3 GWB vom 18.12.2007§ 33 Abs 5 GWB vom 28.12.2007§ 1 GWB vom 26.08.1998§ 33 GWB vom 26.08.1998§ 287 Abs 1 ZPO§ 304 ZPOArt 101 AEUVArt 102 AEUV