BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 16.12.2021 – IX ZR 81/21

IX ZR 81/21 · 16.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 7. März 2019 - IX ZR 143/18, WM 2019, 738). 2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Gesellschaft verjährt auch dann in fünf Jahren, wenn die Gesellschaftsschuld einer kürzeren Verjährung unterliegt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 667 BGB§ 675 BGB§ 9 RVG§ 159 HGB
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