BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 25.01.2024 – IX ZR 19/22

IX ZR 19/22 · 25.01.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Ohne Freigabe durch die zuständige Behörde eines Mitgliedsstaats dürfen aufgrund der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 eingefrorene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nicht gepfändet werden; dies gilt auch bei Vollstreckungsmaßnahmen, die auf Sicherungsmaßnahmen beschränkt sind (Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. November 2021 - C-340/20, RIW 2022, 58). 2. Erfolgt eine Forderungspfändung ohne die erforderliche Genehmigung, steht dem Pfandgläubiger kein Einziehungsrecht gegenüber dem Drittschuldner zu.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1281 S 2 BGB§ 804 Abs 1 ZPO§ 804 Abs 2 ZPOArt 1 Buchst b EUV 2016/44Art 1 Buchst d EUV 2016/44Art 11 Abs 2 EUV 2016/44Art 17 Abs 1 Buchst b EUV 2016/44
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