BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 23.09.2021 – IX ZB 66/20

IX ZB 66/20 · 23.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Erklärt der Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt, kann seine Kostentragungspflicht nicht damit begründet werden, dass der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterhin zulässig ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4 InsO§ 14 Abs 1 S 2 InsO§ 91 ZPO
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