BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 07.10.2021 – IX ZB 41/20
IX ZB 41/20 · 07.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Für die Widerlegung der Richtigkeit des in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis angegebenen Zustellungsdatums genügt das Verstreichen eines ungewöhnlich langen Zeitraums zwischen der gerichtlichen Verfügung und diesem Datum nicht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.