BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 07.10.2021 – IX ZB 41/20

IX ZB 41/20 · 07.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Für die Widerlegung der Richtigkeit des in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis angegebenen Zustellungsdatums genügt das Verstreichen eines ungewöhnlich langen Zeitraums zwischen der gerichtlichen Verfügung und diesem Datum nicht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 174 Abs 4 S 1 ZPO§ 286 Abs 2 ZPOArt 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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