BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 25.04.2024 – IX ZB 23/23

IX ZB 23/23 · 25.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Berichtigung eines Beschlusses des Insolvenzgerichts über die Bestellung eines Sondersachwalters. 2. Das Amt eines Sondersachwalters endet mit der Aufhebung der Eigenverwaltung. Eine Bestellung des bisherigen Sondersachwalters zum Sonderinsolvenzverwalter erfordert auch dann eine ausdrückliche Bestellung durch das Insolvenzgericht, wenn das Insolvenzgericht den bisherigen Sachwalter zum Insolvenzverwalter bestellt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 319 Abs 1 ZPO§ 56 Abs 1 InsO§ 56 Abs 2 InsO§ 63 Abs 1 InsO§ 272 Abs 3 InsO§ 274 Abs 1 InsO
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