BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 24.11.2022 – IX ZB 11/22
IX ZB 11/22 · 24.11.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein anwaltlicher Insolvenzverwalter ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel im Insolvenzverfahren einlegt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 130d S 1 ZPO§ 4 S 1 InsO